AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil der zwischen dem Besteller und der PASStec Industrie- Elektronik GmbH (nachfolgend PASStec genannt) geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Leistungen und gelten ausschließlich. Alle verwendeten Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen und können von gelieferten Produkten abweichen.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der PASStec und dem Besteller im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung der PASStec schriftlich niedergelegt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen,ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Es gelten jeweils die AGB gemäß letztgültigem Stand. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

1.3.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Angaben und Angebote der PASStec hinsichtlich der von ihr vertriebenen Leistungen, Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend.
Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Druckfehler und Irrtümer bleiben seitens der PASStec vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der PASStec gehören, bleiben im Eigentum der PASStec und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

2.2. Die von der PASStec aufgelisteten Waren stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote dar. Ein verbindliches Angebot wird erst durch eine ausdrückliche Erklärung des Bestellers abgegeben. Der Besteller ist an die Bestellung 30 Tage ab Abgabe der Bestellungserklärung gebunden.

2.3. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die PASStec mittels Zusendung einer Auftragsbestätigung, mit der auch die Rechnung verbunden sein kann.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Die Währung der im Katalog der PASStec angeführten Preise ist € (Euro) und zzgl. der gesetzlichen Mehwertsteuer zum Zeitpunkt der Erstellung. In den Rechnungen werden neben dem Nettopreis die ergänzenden Leistungen ausgewiesen: Versandspesen, Versicherung, Verpackung sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Kosten für vergebliche und mehrfache Zustellversuche werden dem Besteller ggf. gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Bei Lieferung gegen offene Rechnung (Behörden, Firmen) sind diese fällig ohne Abzug, zahlbar innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die PASStec berechtigt Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die PASStec bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzuges ist die PASStec berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Besteller, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet die PASStec nicht.

3.3. Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, auch wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der PASStec anerkannt wurden oder unstreitig sind.

4. Lieferung/Versand/Gefahrübergang

4.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch des Käufers, dann aber auf seine Kosten, versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.

4.2. Die PASStec ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferung zurückzuweisen. Sofern ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein sollte, entscheidet die PASStec nach freiem Ermessen, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt oder der Artikel in der Rechnung mit "Bitte neu bestellen" ausgewiesen wird.

4.3. Der Besteller/Empfänger ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt auf äußere Unversehrtheit zu überprüfen. Sollten offenkundige Transportschäden eingetreten sein ist eine sofortige Bestätigung durch den Anlieferer zu erstellen und der Schaden unverzüglich der PASStec mitzuteilen. Bei verdeckten Schäden verpflichtet sich der Besteller die Beschädigung unverzüglich anzuzeigen und die Ware mit sämtlichen Unterlagen an die PASStec zurückzusenden. Nach Eingang der beschädigten Ware mit Unterlagen erfolgt seitens der PASStec eine Ersatzlieferung, soweit eine Ersatzware zu diesem Zeitpunkt verfügbar ist.

4.4. Im Falle von Transportschäden hat der Besteller die PASStec bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Transportunternehmen bzw. Transportversicherungen nach besten Kräften zu unterstützen.

4.5. Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an PASStec trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko sowie sämtliche anfallenden Kosten. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gewährten Rückgaberechtes.

5. Liefer- und Leistungszeit

5.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

5.2. Im Falle der Fristvereinbarung ist die Frist eingehalten, wenn der Versand seitens der PASStec vor Fristablauf erfolgt. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher Anordnung (Import-Exportbeschränkungen), Krieg, höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung sind ausgeschlossen.

5.3. Falls die PASStec schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Besteller ihr eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei der PASStec zu gewähren.
Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

6. Software/Literatur/Lizenzen

6.1. In den Fällen, in denen bei bestimmten Artikeln (z.B. Software) über diese AGB hinausgehende Lizenzbestimmungen des Herstellers gelten, erkennt der Besteller deren Geltung mit der Ingebrauchnahme der Ware an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für den daraus entstandenen
Schaden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die PASStec behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Besteller ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen vor.

7.2. Der Besteller hat die PASStec von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat der PASStec alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

7.3. Verhält sich der Besteller vertragswidrig, insbesondere wenn der Besteller seiner Zahlungs- verpflichtung trotz einer Mahnung der PASStec nicht nachkommt, kann die PASStec nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die PASStec liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. In der Pfändung der Ware durch die PASStec liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die PASStec ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

7.4. Wird die Kaufsache weiterverarbeitet bzw. mit anderen Waren vermischt, erwirbt die PASStec das Miteigentum an der neuen Sache. Ein Rückgaberecht scheidet in diesem Fall aus.

8. Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Ware, für Neuwaren ein Jahr. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend hiervon bei gebrauchten Waren ein Jahr, im übrigen zwei Jahre jeweils ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller der PASStec den Mangel nach Punkt 8.3. dieser AGB nicht rechtzeitig angezeigt hat. Diese Frist wird durch die
Ausführung von Gewährleistungsarbeiten nicht verlängert. Bei gebrauchten Artikeln ist die Gewährleistung für Verschleißteile und eingebaute Verbrauchsmaterialien sowie durch solche Teile verursachte Folgeschäden an dem gebrauchten Artikel ausgeschlossen.

8.2. Der Besteller hat offenkundige Mängel betreffend Menge, Beschaffenheit und zugesicherter Eigenschaften und von der PASStec nicht verschuldete Fehllieferungen innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der PASStec anzuzeigen. Hierbei ist der Besteller verpflichtet den reklamierten Gegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie des Lieferscheines an die PASStec zurückzusenden. Entscheidend ist der Eingang des Schreibens bei der PASStec. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die PASStec berechtigt, die aus den Mängeln und Fehllieferungen resultierende Ansprüche des Bestellers abzulehnen. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Zeigt sich ein Mangel erst später als 4 Wochen nach Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war (Beweislastumkehr).

8.3. Die PASStec leistet für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei bezüglich der Gewährleistung im ersten Monat eine vollständige Kostenübernahme durch die PASStec erfolgt. Danach ist vom Besteller bis zum Gewährleistungsablauf lediglich der Materialkostenanteil zu tragen.

8.4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller Eingriffe am Gerät vornimmt oder durch nicht von der PASStec autorisierte Drittpersonen vornehmen lässt, insbesondere wenn die von der PASStec angebrachten Siegel verletzt sind. Verschleißteile unterliegen nicht der Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind weiterhin Fehler, die durch unsachgemäße Verwendung, Montage, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, entstehen. Von der Gewährleistung sind auch solche Fehler ausgeschlossen, die auf Konstruktions- und/oder Materialvorgaben des Käufers zurückzuführen sind.

8.5. Im Falle von unberechtigten Reklamationen behält sich die PASStec die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für durchgeführte Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch € 25,00.

9. Haftungsbegrenzungen

9.1. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der PASStec auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt jedoch nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Gegenüber Unternehmern haftet die PASStec nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

9.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten sie nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers, die der PASStec zurechenbar sind.

9.3. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Widerrufsrecht

10.1. Soweit der Besteller berechtigterweise von seinem Widerrufsrecht nach 312d, 355 BGB Gebrauch macht, ist er zur Rücksendung der Ware auf Kosten und Gefahr der PASStec verpflichtet. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro hat der Besteller die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Die PASStec ist berechtigt, für die Überlassung und Benutzung der Ware eine Vergütung von 2,5 % des Kaufpreises pro Tag bis zur Rücksendung zu berechnen und diese Vergütung mit dem zu erstattenden Kaufpreis zu verrechnen.

10.2. Im Falle der Rücksendung der Ware, hat die Rückgabe im Originalzustand in der unbeschädigten Original-/ Verkaufsverpackung zu erfolgen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, Beschädigungen, beschädigter Verkaufsverpackung, beschädigter Dokumentation, unvollständiger Rückgabe) behält sich die PASStec ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen.

10.3. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen. Nach Eingang und Prüfung der Ware erteilt die PASStec eine entsprechende Gutschrift unter Berücksichtigung aller Punkte der AGB. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird unter Anrechung der Gebühren für die Überlassung und Nutzung der Ware erstattet.

10.4. Sollte die Ware bei der Rücksendung aufgrund eines Verschuldens des Transportunternehmens untergehen oder beschädigt werden, ist der Besteller verpflichtet, seine aus dem Transportvertrag resultierenden Ansprüche an die PASStec abzutreten.

11. Datenschutz

11.1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.

11.2. Der Besteller ist berechtigt, einer Nutzung seiner Adressdaten für Werbezwecke durch die PASStec zu widersprechen. Adressdaten werden seitens der PASStec nicht für gewerbliche Zwecke an Dritte weitergegeben.

12. Verschiedenes

12.1. Als Leistungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich evtl. Rückgewährleistungsansprüche wird Crimmitschau vereinbart.

12.2. Mehrfach übermittelte Bestellungen (Telefon/Fax/Briefpost/Wiederholungen) sind seitens des Bestellers deutlich als solche zu kennzeichnen, da sie andernfalls nochmals ausgeführt werden. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Besteller.

12.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

12.4. Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt und vor der Weiterverarbeitung auf Richtigkeit und Verwendbarkeit für seine Anwendungszwecke zu überprüfen.

12.5. Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen steht bei Auktionswaren lediglich dem Vertragspartner der PASStec zu.

13. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zwickau.

14. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

Stand: 01.01.2013

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