PASStec Industrie-Elektronik GmbH
Unter den Weiden 31
08451 Crimmitschau
Deutschland
AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil der zwischen dem Geschäftspartner (Besteller, Lieferant, Endkunde, Verbraucher) und der PASStec Industrie-Elektronik GmbH (nachfolgend PASStec genannt) geschlossenen Verträge über die gegenseitige Lieferung von Waren und Leistungen und gelten ausschließlich.
Alle verwendeten Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen und können von gelieferten Produkten abweichen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der PASStec und dem Geschäftspartner im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung der PASStec schriftlich niedergelegt.
Alle Verträge, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Gespräche, Datenaufzeichnungen in Audio und Video gelten als mündliche Form und sind dahingehend unwirksam. Es gelten jeweils die AGB von PASStec gemäß letztgültigem Stand.
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners haben keine Gültigkeit.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Die Angaben und Angebote der PASStec hinsichtlich der von ihr vertriebenen Leistungen, Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der PASStec gehören, bleiben im Eigentum der PASStec und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2.2. Die von der PASStec aufgelisteten Waren stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote dar.
2.3. Die Bestätigung des Angebots erfolgt durch die PASStec mittels Zusendung einer Auftragsbestätigung, mit der auch die Rechnung verbunden sein kann.
2.4. Sollten nach erteilter Auftragsbestätigung neue Kenntnisse bekannt werden, die durch das ursprüngliche Angebot nicht gedeckt sind, kann PASStec von der Auftragsbestätigung zurücktreten oder falls technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, diese den neuen Informationen anpassen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Für die Lieferung von Waren oder Dienstleitungen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Die Währung der im Katalog von PASStec angeführten Preise ist € (Euro). Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Erstellung, falls nicht anders aufgeführt. In den Rechnungen werden neben dem Nettopreis die ergänzenden Leistungen ausgewiesen: Versandspesen, Versicherung, Verpackung, Zollgebühren sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Kosten für vergebliche und mehrfache Zustellversuche werden dem Geschäftspartner ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Frist kommt der Geschäftspartner automatisch in Zahlungsverzug. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die PASStec berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die PASStec bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzuges ist die PASStec berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Geschäftspartner, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet die PASStec nicht. Bei Lieferung gegen offene Rechnung (Behörden, Firmen) sind diese fällig ohne Abzug.
3.3. Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, auch wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der PASStec anerkannt wurden oder unstreitig sind.
4. Lieferung/Versand/Gefahrübergang
4.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Geschäftspartners. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl PASStec überlassen. Die Ware wird auf Wunsch, dann aber auf Kosten des Geschäftspartners, versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Geschäftspartners verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers PASStec, auf den Geschäftspartner über.
4.2. Die PASStec ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferung zurückzuweisen. Sofern ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein sollte, entscheidet die PASStec nach freiem Ermessen, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt oder der Artikel in der Rechnung mit "Bitte neu bestellen"ausgewiesen wird.
4.3. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt auf äußere Unversehrtheit zu überprüfen. Sollten offenkundige Transportschäden eingetreten sein, ist eine sofortige Bestätigung durch den Anlieferer/Transportunternehmen zu erstellen und der Schaden unverzüglich der PASStec mitzuteilen. Bei verdeckten Schäden verpflichtet sich der Geschäftspartner die Beschädigung unverzüglich anzuzeigen und die Ware mit sämtlichen Unterlagen an die PASStec zurückzusenden. Nach Eingang der beschädigten Ware mit Unterlagen erfolgt seitens der PASStec eine Ersatzlieferung, soweit eine Ersatzware zu diesem Zeitpunkt verfügbar ist.
4.4. Im Falle von Transportschäden hat der Geschäftspartner die PASStec bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Transportunternehmen bzw. Transportversicherungen nach besten Kräften zu unterstützen.
4.5. Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an PASStec trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko sowie sämtliche anfallenden Kosten. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gewährten Rückgaberechts.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
5.2. Im Falle der Vereinbarung einer Frist ist die Frist eingehalten, wenn der tatsächliche Versand seitens der PASStec vor Fristablauf erfolgt. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher Anordnung (Import-Exportbeschränkungen), Krieg, höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung sind ausgeschlossen.
5.3. Falls die PASStec schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Geschäftspartner ihr eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei der PASStec, zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Geschäftspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
6. Software/Literatur/Lizenzen
6.1 In den Fällen, in denen bei bestimmten Artikeln (z.B. Software) über diese AGB hinausgehende Lizenzbestimmungen des Herstellers gelten, erkennt der Geschäftspartner deren Geltung mit der Ingebrauchnahme der Ware an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für den daraus Schaden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die PASStec behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Geschäftspartner ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen vor.
7.2. Der Geschäftspartner hat die PASStec von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Geschäftspartner hat der PASStec alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
7.3. Verhält sich der Geschäftspartner vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der PASStec nicht nachkommt, kann die PASStec nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die PASStec liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Geschäftspartner. In der Pfändung der Ware durch die PASStec liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die PASStec ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Geschäftspartners - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
7.4. Wird die Kaufsache weiterverarbeitet bzw. mit anderen Waren vermischt, erwirbt die PASStec das Miteigentum an der neuen Sache. Ein Rückgaberecht scheidet in diesem Fall aus.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Gebrauchtwaren sechs Monate, für Neuwaren ein Jahr, ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist, abweichend hiervon, bei gebrauchten Waren ein Jahr, im übrigen zwei Jahre jeweils ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller der PASStec den Mangel nach Punkt 8.3. dieser AGB nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die angegebenen Fristen werden durch die Ausführung von Gewährleistungsarbeiten nicht verlängert. Bei gebrauchten Artikeln ist die Gewährleistung für Verschleißteile und eingebaute Verbrauchsmaterialien, sowie durch solche Teile verursachte Folgeschäden, an dem gebrauchten Artikel ausgeschlossen.
8.2 PASStec erkennt nur die gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungszeiträume an. Alle anderen Gewährleistungsansprüche müssen schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart werden. PASStec führt eine Reparatur, bzw. Ersatz von defekten Geräten im Garantie- und Gewährleistungszeitraum entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen für die jeweiligen Zeiträume kostenneutral durch. Vor einer Inanspruchnahme der Garantie/Gewährleistung/Reparaturleistung ist verpflichtend vor der Einsendung eines Gerätes, eine RMA-Nummer zu erfragen. Geräte die ohne RMA-Nummer eingesandt werden, können ohne Rücksprache und zu Lasten des Einsenders retourniert werden. Bei der Einsendung von Geräten im Garantie- und Gewährleistungszeitraum sind vom Einsender die kostengünstigsten Verfahren zu wählen. Darüber hinausgehende Mehrkosten, die zu Lasten von PASStec gehen, werden von PASStec dem Einsender in Rechnung gestellt.
8.3. Der Geschäftspartner hat offenkundige Mängel betreffend Menge, Beschaffenheit und zugesicherter Eigenschaften und von der PASStec nicht verschuldete Fehllieferungen innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der PASStec anzuzeigen. Bei Rücksendung des reklamierten Gegenstandes an PASStec ist der Geschäftspartner verpflichtet eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Lieferscheines beizulegen. Entscheidend ist der Eingang des Reklamationsschreibens bei der PASStec.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die PASStec berechtigt, die aus den Mängeln und Fehllieferungen resultierende Ansprüche des Geschäftspartner abzulehnen. Den Geschäftspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Zeigt sich ein Mangel erst später als 4 Wochen nach Übergabe, so hat der Geschäftspartner den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war (Beweislastumkehr).
8.4. Die PASStec leistet für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei bezüglich der Gewährleistung im ersten Monat eine vollständige Kostenübernahme durch die PASStec erfolgt. Danach ist vom Besteller bis zum Gewährleistungsablauf lediglich der Materialkostenanteil zu tragen.
8.5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller Eingriffe am Gerät vornimmt oder durch nicht von der PASStec autorisierte Drittpersonen vornehmen lässt, insbesondere wenn die von der PASStec angebrachten Siegel verletzt sind. Verschleißteile unterliegen nicht der Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind weiterhin Fehler, die durch unsachgemäße Verwendung, Montage, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, entstehen. Von der Gewährleistung sind auch solche Fehler ausgeschlossen, die auf Konstruktions- und/oder Materialvorgaben des Geschäftspartners zurückzuführen sind.
8.6. Im Falle von unberechtigten Reklamationen behält sich die PASStec die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für durchgeführte Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch € 25,00.
8.7. Alle die Reparatur und den Ersatz durch PASStec hinausgehenden Ansprüche - Aufwendungen des Geschäftspartners, wie z.B. Fahrtkosten, Lohnkosten, Gebühren, Ausfallkosten, Regressansprüche an den Geschäftspartner durch Dritte - werden nicht anerkannt. Eine Erstattung der anfallenden Kosten im Garantie- und Gewährleistungszeitraum, welche dem Geschäftspartner oder im Auftrag des Geschäftspartners handelnder Dritter, erfolgt nicht.
9. Haftungsbegrenzungen
9.1. Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der PASStec auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt jedoch nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Gegenüber Unternehmern haftet die PASStec nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
9.2. Eine weitergehende Haftung seitens PASStec ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; Soweit die Haftung seitens PASStec ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Widerrufsrecht
10.1. Soweit der Geschäftspartner berechtigterweise von seinem Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB Gebrauch macht, ist er zur Rücksendung der Ware auf Kosten und Gefahr der PASStec verpflichtet. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro hat der Geschäftspartner die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Die PASStec ist berechtigt, für die Überlassung und Benutzung der Ware eine Vergütung von 2,5 % des Kaufpreises pro Tag bis zur Rücksendung zu berechnen und diese Vergütung mit dem zu erstattenden Kaufpreis zu verrechnen.
10.2. Im Falle der Rücksendung der Ware, hat die Rückgabe im Originalzustand und möglichst in der unbeschädigten Original-/ Verkaufsverpackung zu erfolgen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, Beschädigungen, unvollständiger Rückgabe) behält sich die PASStec ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen.
10.3. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen. Nach Eingang und Prüfung der Ware erteilt die PASStec eine entsprechende Gutschrift unter Berücksichtigung aller Punkte der AGB. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird unter Anrechnung der Gebühren für die Überlassung und Nutzung der Ware erstattet.
10.4. Sollte die Ware bei der Rücksendung aufgrund eines Verschuldens des Transportunternehmens untergehen oder beschädigt werden, ist der Geschäftspartner verpflichtet, seine aus dem Transportvertrag resultierenden Ansprüche an die PASStec abzutreten.
11. Datenschutz
11.1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bundesdatenschutzgesetzes, EU Gesetz zum Datenschutz, sowie des Teledienstdatengesetzes.
11.2. Der Geschäftspartner ist berechtigt, einer Nutzung seiner Adressdaten für Werbezwecke durch die PASStec zu widersprechen. Adressdaten werden seitens der PASStec nicht für gewerbliche Zwecke an Dritte weitergegeben.
12. Verschiedenes
12.1. Als Leistungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich evtl. Rückgewährleistungsansprüche wird Crimmitschau vereinbart.
12.2. Mehrfach übermittelte Bestellungen (Telefon/Fax/Briefpost/Wiederholungen) sind seitens des Bestellers deutlich als solche zu kennzeichnen, da sie andernfalls nochmals ausgeführt werden. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Geschäftspartner.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt und vor der Weiterverarbeitung auf Richtigkeit und Verwendbarkeit für seine Anwendungszwecke zu überprüfen.
12.5. Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen steht bei Auktionswaren lediglich dem Vertragspartner der PASStec zu.
13. Gerichtsstand
13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zwickau.
13.2. Die Vereinbarung eines anderen Gerichtsstands Bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens PASStec und ist vor Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.
14. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
14.1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
14.2. Den AGB des Geschäftspartners wird ausdrücklich widersprochen.
14.3. Vertragssprache ist Deutsch.
PASStec GmbH, AGB | 17.03.2025